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Anstelle der Betreuungsverfügung kann man mit einer Vorsorgevollmacht eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigten einsetzen. Der Unterschied zur Betreuungsverfügung besteht darin, dass die Person nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.