Der Memoriam Garten Bonn gibt Ihnen die Möglichkeit Ihre Angehörigen in einer Urnengrabstätte gemeinsam mit anderen Verstorbenen in einem "Urnen Hochbeet" zu bestatten.
Die Urnen werden hinter einer kleinen erhöhten Natursteinmauer beigesetzt. Die Fläche wurde gärtnerisch gestaltet. Die namentliche Kennzeichnung erfolgt durch Namenszüge auf der Mauer.
Alle notwendigen, von den Friedhofsgärtnern zu erbringenden Leistungen im Memoriam-Garten Bonn werden über einen Dauergrabpflegevertrag mit der Laufzeit von 15 Jahren abgesichert. Folgende Leistungen beinhaltet der Dauergrabpflegevertrag:
- Grabpflege der Grabstätte und anteilige Pflege des gesamten Memoriam-Gartens Bonn über die Laufzeit von 15 Jahren.
- Beschriftung am "Urnen Hochbeet" durch Anbringen von Namenszügen mit Vor- und Nachnamen.
- Weitere Überholungen und Beseitigung von Schäden nach der Bestattung und während der kompletten Laufzeit.
- Beisetzungspauschale (Öffnen und Schließen der Grabstätte).
- Sicherheit der Leistungserbringung über die Absicherung durch einen Dauergrabpflegevertrag mit der Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn e.G. Die Friedhofsgärtner-Genossenschaft Bonn e.G. ist die regionale Treuhandstelle für Dauergrabpflege und verwaltet seit Jahrzehnten treuhänderisch die Vorsorgeverträge ihrer Kunden.
- Die Bestattungsgebühr und die Kosten für den Graberwerb bei der Stadt Bonn sind in der Gesamtsumme enthalten. Die Friedhofsgärtner Genossenschaft kümmert sich um die weiteren Formalitäten.
Der Gesamtbetrag beträgt ab dem 01.01.2019: 2.216,22 € inkl. USt.
Preise Stand 01.01.2019
Städtische Gebühren Stand 01.01.2019
Der Vertrag kann auch als Vorsorgevertrag abgeschlossen werden. Dabei kann aber keine bestimmte Grabstätte reserviert werden. Garantiert wird aber eine Bestattung in einer gleichwertigen Grabart in einem Memoriam-Garten Bonn.
Hier das Verträgsformular: Urnen Hochbeet
Am besten können Sie die Verträge mit dem Acrobat - Reader ausfüllen. Dann können Sie die Verträge auch unter einem neuen Namen speichern. Das aktuelle Programm können Sie sich hier herunterladen: http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html
Beachten Sie: Die Verträge werden erst mit Gegenzeichnung aller Vertragsparteien (Friedhofsgärtner, Genossenschaft und Auftraggeber) und Einzahlung der Vertragssumme rechtsgültig!