Der Treuhandvertrag ist ein dreiseitiger Vertrag zwischen Auftraggeber (Treugeber), Auftragnehmer und dem zwischengeschalteten Treuhänder. Bei einem Treuhandverhältnis erhält der Treuhänder Rechte und Pflichten vom Treugeber übertragen. Zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Auftragnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen.
Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer geschlossen.
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